Der GFT-Teilunterhaltungsvertrag
Alle Leistungen zur Teilunterhaltung von Aufzugsanlagen werden qualitätszertifiziert und nach den Richtlinien der DIN EN ISO 13015 erbracht.
- Der GFT-Teilunterhaltungsvertrag beinhaltet die Gestellung von Fachkräften zu den ZÜS-Hauptuntersuchungen.
- Der GFT-Teilunterhaltungsvertrag beinhaltet die Beseitigung von Betriebsstörungen inklusive Lieferung und Montage von Kleinteilen.
- Der GFT-Teilunterhaltungsvertrag enthält sämtliche Maßnahmen zur Bewahrung des Istzustandes einer Aufzuganlage.
- Der GFT-Teilunterhaltungsvertrag beinhaltet die Kosten für alle Reinigungs- und Schmiermaterialien.
- Im Rahmen des GFT-Teilunterhaltungsvertrags wird über festgestellte Mängel wird Bericht erstattet.
- Reinigung (besenrein)
- aller Teile im Fahrschacht
- Kabinendach
- Schachtgrube
- Maschinenraum
- Überprüfung sämtlicher Sicherheitskontakte
- Kontrolle und Prüfung
- aller Sicherheitseinrichtungen
- Seile
- Führungen
- Schaltgeräte
- Ölstand
- aller sicherheisrelevanten Teile
- Nachstellen
- Triebwerksbremse
- Schalt- und Steuerapparate
- Haltegenauigkeit (Bündigkeit)
- Türschließmaschine
- Schmierung
- aller beweglichen Teile