Sparpotential 455.000.000 Euro pro Jahr
Der Schutz vor Brandrauch im Aufzug ist gesetzlich vorgeschrieben. Verlangt wird dazu eine Öffnung im Aufzugsschacht - die im Brandfall oder bei Rauchentwicklung den Rauch ins Freie ableiten - und den Fahrschacht belüften kann.
In der Regel befindet sich deshalb im Schachtkopf eine Permanentöffnung die jedoch auch die Heizwärme des gesamten Gebäudes permanent ableitet.
Dies wiederum stellt einen Verstoss gegen die EnEV dar und darf bei Neubauten nicht mehr zum Einsatz kommen.
Um beide Bestimmungen zu erfüllen werden automatische Entrauchungs- und Belüftungssysteme verwendet, die netzstromunabhängig funktionieren und im Normallfall die vorgeschriebene Öffnung verschlossen halten.
Somit ist die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig und verhindert den permanenten Verlust von Wärmeenergie nach der Energieeinsparverordnung (EnEV). Nur bei Brand- oder Rauchalarm öffnet das Entrauchungssystem den vorgeschriebenen Abzug und erfüllt die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz vor Brandrauch und toxischen Gasen.
Modernisierung für 500.000 Aufzugsanlagen geeignet
Das grösste Potential effizienter und zuverlässiger Aufzugsschachtentrauchungssysteme liegt jedoch in der Nachrüstung bestehender Aufzugsanlagen mit Permanentöffnung. DIes betrifft ca. eine halbe Million Aufzüge in Deutschland die jährlich insgesamt fast eine halbe Milliarde Euro sprichwörtlich "zum Fenster rausschmeissen".
Bei einem durchschnittlichen Aufzugsschacht mit 19 Metern Höhe und sechs Haltepunkten beträgt das Sparpotential 1000 Euro pro Jahr.
Beratung ist Trumpf
Welche Maßnahmen für welche Anlage und Aufzugsschacht am besten geeignet sind, kann von Fall zu Fall variieren. Die Energieeffizienz-Beratung der Grädler-Aufzug steht seinen Kunden und Interessenten zur Konzeption, Planung und Umsetzung substanzieller Einsparungen durch die Nachrüstung von Anlagen zur kontrollierten Aufzugsschachtentrauchung zur Verfügung.