Unsere Leistungen zur Modernisierung und Sanierung von Aufzugs-Anlagen werden zertifiziert nach dem Umbaukatalog TRBS 1121 durchgeführt. Somit ist gewährleistet, das der technische Zustand älterer Aufzuganlagen nach einer GFT-Aufzugs-Modernisierung den neueren EU-Normen entspricht, betriebssicher funktioniert und insbesondere kostenintensive, rechtliche Probleme nach der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) für unsere Kunden ausgeschlossen werden.
Gehen Sie als Betreiber sicher, das Sie sich um die folgenden, aktuellen Anforderungen nicht kümmern müssen– wir regeln diesbezüglich nachhaltig, kompetent und rechtssicher alle technischen Details z.B. zum / zur
- Versetzen einer kompletten Aufzugsanlage
- Änderung des kompletten Schachtes
- Änderung / Erneuerung der Schachtwände (Zugänge)
- Änderung der Schachtdecke (Schachtkopf)
- Änderung des Schachtbodens (Schachtgrube)
- Aufstockung und Abstockung
- Neuer Triebswerksraum und oder Rollenraum
- Entfernen des Triebswerksraums und oder Rollenraums
- Änderung der Zugänge zum Triebswerksraum und oder Rollenraum
- Erneuerung einzelner oder aller Schachtüren
- Erneuerung von Glasschachtüren oder Glas in Schachttüren (> 150 mm)
- Änderungen sämtlicher oder einzelner Schachttürverriegelungen
- Änderung von Türblättern oder Türschwellen
- Änderung der Nennlast
- Änderung des Fahrkorbgewichts
- Komplett neuer Fahrkorb inklusive Fangrahmen
- Neuer Fahrkorbeinsatz bzw. Änderungen von Teilen des Fahrkorbeinsatzes / Fangrahmens
- Einbau und Änderung des Fahrkorbabschlusses
- Zusätzlicher Fahrkorbeingang
- Änderung und oder Wegfall der Fahrkorbtrenntür
- Änderung des Gegengewichts oder Ausgleichgewichts
- Erneuerung von Fahrkorbtüren
- Erneuerung von Glasfahrkorbtüren oder Glas in Fahrkorbtüren (< 150 mm)
- Änderung der Tragmittel
- Erneuerung und oder Änderung des Seilausgleichs
- Erneuerung und oder Änderung der Fangvorrichtung
- Änderung der Klemmvorrichtung bei hydraulischen Aufzügen
- Änderung des Geschwindigkeitsbegrenzers
- Eneuerung und oder Änderung der Schutzeinrichtung für den aufwärts fahrenden Fahrkorb gegen Überrgeschwindigkeit
- Änderung der Führungsschienen
- Änderung der Aufsetzpuffer
- Änderung der Notendschalter
- Änderung der Nenngeschwindigkeit der Anlage
- Erneuerung und oder Änderung des Triebwerks komplett (Motor, Bremse, Getriebe, Treibscheibe, etc.)
- Änderung des Trommelantriebs komplett
- Änderung des Motors
- Änderung des Getriebes
- Änderung der Bremse
- Erneuerung und oder Änderung der Treibscheibe
- Änderung der Trommel
- Änderung des Hydraulikantriebs komplett (Aggregat, Steuerblock, Pumpe, Motor etc.)
- Änderung des Hebers
- Änderung des Steuerblocks
- Änderung der Druckleitungen
- Erneuerung und oder Änderung der Steuerung komplett
- Erneuerung und oder Änderung des elektrischen Sicherheits-Systems
- Erneuerung und oder Änderung der Notrufeinrichtung
Die Änderung oder den nachträglichen Einbau einer Brandfallsteuerung führen wir nach den Richtlinien DIN EN 81-73:2005 aus.
Durch unsere Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 : 2000 sind Kunden der Grädler Fördertechnik GmbH immer auf der sicheren Seite. Projektbezogene Beratung, kreative Lösungen, Ersatzteilfertigung und eine imposante Auswahl an Ausstattungsdesigns runden unsere Leistung ab.
Aufzuganlagen (Personenauzüge und Lastenaufzüge) wurden bis 1999 nach der Norm TRA 200 errichtet. Seit 1999 gilt nur noch die EN81-1 für den Seilaufzug und EN81-2 für den hydraulisch angetriebenen Aufzug. Für eine Modernisierung wurde kurz darauf der Umbaukatalog TRBS 1121 entwickelt um durch zusätzliche Auflagen ein Angleichen an die geltenden, harmonisierten Normen zu schaffen.
Die zertifizierte Modernisierung und Sanierung von Aufzügen durch die Grädler Fördertechnik GmbH kann unabhängig vom ursprünglichen Hersteller durchgeführt werden.