Interessenten bewerben sich bitte unter
Grädler Fördertechnik GmbH
Dipl. Ing. Frank Steffens (Betriebsleiter)
Ahornstr. 12
14974 Thyrow
Tel: +49 (0) 33731 - 70 62 0
Fax:+49 (0) 33731 - 70 62 10
E-Mail: jobs@graedler-foerdertechnik
Als Ausbildungsbetrieb fördert die Grädler Fördertechnik GmbH nicht nur Berufsanfänger mit einer qualifizierten Ausbildung und dem vielleicht
entscheidenden Einstieg in eine erfolgreiche Zukunft.
Wir sind auch an der Erfahrung von älteren Mitarbeitern interessiert - also stellen wir auch gerne Ü-50 ein. Wir helfen beim Einstieg in ein modernes Team - und setzen auf eine gesunde Mischung.
Ziel der Stelle:
Sein Ziel ist es sämtliche Arbeiten im gewerblichen Bereich durchzuführen. Er berichtet entsprechend an den Meister. Er ist ferner für den Service, die Wartung und den Neubau von Förderanlagen zuständig. Der Monteur ist direkt dem Meister unterstellt.
Aufgaben und Kompetenzen der Stelle:
Der Stelleninhaber hat folgende Aufgaben wahrzunehmen
- Durchführung von fachgerechten Wartungen an Förderanlagen jeglicher Art.
- Beseitigung von Betriebsstörungen an Förderanlagen jeglicher Art.
- Reparaturen an Förderanlagen jeglicher Art.
- Neubau von Förderanlagen jeglicher Art.
- vorbeugende Instandhaltung.
Bei Feststellung von Mängeln an einer Förderanlage ist ein eigenständiges Abschätzen des Reparatur- und Materialaufwandes zu leisten.
Fachliche und sonstige Anforderungen:
Der Stelleninhaber sollte
- eine abgeschlossene Ausbildung in einem elektrotechnischen oder metalltechnischen Beruf haben.
- Kenntnisse in der Elektrotechnik und Mechanik aufweisen können.
- Führerschein Klasse B besitzen.
- die Bereitschaft zeigen turnusmäßig Störungsdiensteinsatze nach der normalen Arbeitszeit zu übernehmen.
- Sauberkeit und Ordnungsliebe am Arbeitsplatz sich zur Pflicht machen.
- höfliches, zuvorkommendes, gepflegtes Auftreten gegenüber dem Kunden zu zeigen.
- ein gewisses Maß an Neugier, vor allem jedoch Offenheit sowie Einfühlungsvermögen und Kreativität besitzen.
- stets eine Vorbildfunktion für Kollegen und Mitarbeiter haben.
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Sonstiges:
- Der Stelleninhaber ist verpflichtet, die Interessen der Firma zu wahren und seine Entscheidungen in engem Schulterschluss mit der Geschäftsführung zu treffen.
- Er kann, soweit es die betriebliche Notwendigkeit erfordert, auch mit anderen Aufgaben beauftragt werden.