Informationen für Betreiber von Aufzugsanlagen
Aktuell gültige Richtlinien zur (BetrSichV) Betriebssicherheitsverordnung ab 2008 führen zu neuen Betreiberpflichten, bringen aber auch Vorteile!
- 31.12.07: - Regelungen der BetrSichV müssen für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge angewendet werden.
Die sicherheitstechnische Bewertung muss für alle überwachungs-bedürftigen Aufzüge durchgeführt sein.
- 01.01.08: - Alle überwachungsbedürftigen Aufzüge können durch alle ZÜS (Zentrale Überwachungsstellen) geprüft werden.
- 01.01.10: - Mühlenbremsfahrstühle dürfen ab diesem Termin nicht mehr betrieben werden.
Wir betrachten uns als der ideale Ansprechpartner für Sonderanlagen im Aufzugsbereich. Beratung und Planung für den Neubau, Umbau oder die Modernisierung einer Aufzugsanlage führt die Grädler Fördertechnik herstellerunabhängig durch.