Informationen für Betreiber von Aufzugsanlagen

Aktuell gültige Richtlinien zur (BetrSichV) Betriebssicherheitsverordnung ab 2008 führen zu neuen Betreiberpflichten, bringen aber auch Vorteile!

  • 31.12.07: - Regelungen der BetrSichV müssen für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge angewendet werden. Die sicherheitstechnische Bewertung muss für alle überwachungs-bedürftigen Aufzüge durchgeführt sein.
  • 01.01.08: - Alle überwachungsbedürftigen Aufzüge können durch alle ZÜS (Zentrale Überwachungsstellen) geprüft werden.
  • 01.01.10: - Mühlenbremsfahrstühle dürfen ab diesem Termin nicht mehr betrieben werden.

 

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Wir betrachten uns als der ideale Ansprechpartner für Sonderanlagen im Aufzugsbereich. Beratung und Planung für den Neubau, Umbau oder die Modernisierung einer Aufzugsanlage führt die Grädler Fördertechnik herstellerunabhängig durch.