Informationen für Betreiber von Aufzugsanlagen

An dieser Stelle möchten wir die Betreiber von Aufzügen aktuell mit Informationen versorgen.

Nebenstehend finden Sie relevante Informationen zur Durchführung einer Modernisierung. Diese Information ist auch eine wichtige Grundlage für die Beauftragung von Architekten.

 

Für Betreiber in Verantwortung interessant:

a) Gefahren für Betreiber
b) die neue Betriebsicherheitsverordung

 

aufzug_bedienung

 

 

Bei der Modernisierung von Aufzügen ist der Umbaukatalog TRBS 1121 zu beachten.

Die folgenden Maßnahmen erfordern eine Durchführung nach TRBS 1121:

  • Versetzen einer kompletten Aufzugsanlage
  • Änderung des kompletten Schachtes
  • Änderung / Erneuerung der Schachtwände (Zugänge)
  • Änderung der Schachtdecke (Schachtkopf)
  • Änderung des Schachtbodens (Schachtgrube)
  • Aufstockung und Abstockung
  • Neuer Triebwerksraum und oder Rollenraum
  • Entfernen des Triebwerksraums und oder Rollenraums
  • Änderung von Triebwerksräumen und oder Rollenräumen einschließlich der Zugangswege
  • Änderung der Zugänge zum Triebswerksraum und oder Rollenraum
  • Erneuerung einzelner oder aller Schachttüren
  • Erneuerung von Glasschachttüren oder Glas in Schachttüren (> 150 mm)
  • Änderung einer Schachttür
  • Änderungen sämtlicher oder einzelner Schachttürverriegelungen
  • Änderung von Türblättern oder Türschwellen
  • Änderung der Nennlast
  • Änderung des Fahrkorbgewichts
  • Komplett neuer Fahrkorb inklusive Fangrahmen
  • Neuer Fahrkorbeinsatz bzw. Änderungen von Teilen des Fahrkorbeinsatzes / Fangrahmens
  • Einbau und Änderung des Fahrkorbabschlusses
  • Zusätzlicher Fahrkorbeingang
  • Änderung und oder Wegfall der Fahrkorbtrenntür
  • Änderung des Gegengewichts oder Ausgleichgewichts
  • Erneuerung von Fahrkorbtüren
  • Erneuerung von Glasfahrkorbtüren oder Glas in Fahrkorbtüren (< 150 mm)
  • Änderung der Tragmittel
  • Erneuerung und oder Änderung des Seilausgleichs
  • Erneuerung und oder Änderung der Fangvorrichtung
  • Änderung der Klemmvorrichtung bei hydraulischen Aufügen
  • Änderung des Geschwindigkeitsbegrenzers
  • Eneuerung und oder Änderung der Schutzeinrichtung für den aufwärts fahrenden Fahrkorb gegen Übergeschwindigkeit
  • Änderung der Führungsschienen
  • Änderung der Aufsetzpuffer
  • Änderung der Notendschalter
  • Änderung der Nenngeschwindigkeit der Anlage
  • Erneuerung und oder Änderung des Triebwerks komplett (Motor, Bremse, Getriebe, Treibscheibe, etc.)
  • Änderung des Trommelantriebs komplett
  • Änderung des Motors
  • Änderung des Getriebes
  • Änderung der Bremse
  • Erneuerung und oder Änderung der Treibscheibe
  • Änderung der Trommel
  • Änderung des Hydraulikantriebs komplett (Aggregat, Steuerblock, Pumpe, Motor etc.)
  • Änderung des Hebers
  • Änderung des Steuerblocks
  • Änderung der Druckleitungen
  • Erneuerung und oder Änderung der Steuerung komplett
  • Erneuerung und oder Änderung des elektrischen Sicherheits-Systems
  • Erneuerung und oder Änderung der Notrufeinrichtung

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Wir betrachten uns als der ideale Ansprechpartner für Sonderanlagen im Aufzugsbereich. Beratung und Planung für den Neubau, Umbau oder die Modernisierung einer Aufzugsanlage führt die Grädler Fördertechnik herstellerunabhängig durch.