Notruf- und Notrufleitsysteme nach EN 50518

Unsere Notruf-und Notrufleitsysteme entsprechen den Vorgaben der TRA 106 und der Norm EN 81-2 und sind auf Wunsch auch EN 50518 konform.

 

Wir sind gewappnet und bieten unseren Kunden auf Wunsch ab 2011 den Aufzugsnotrufempfang nach EN 50518.

 

Die EN 50518 ...

... "ist anwendbar auf alle Notruf- und Serviceleitstellen, welche solche Signale überwachen, empfangen und verarbeiten, die eine umgehende Reaktion erfordern.“

In der Norm wird konkretisiert, dass sich solche Signale nicht nur auf Einbruch- und Überfallmeldeanlagen begrenzen. Eingeschlossen ist die gesamte Normenreihe CLC/TC 79 „Alarmanlagen“ mit Videoüberwachungssystemen, Personen-Hilferufanlagen, Zutrittskontrollanlagen und Audio-/Video-Hauskommunikationssysteme.

Auch wenn nicht explizit angesprochen, sind Aufzugsnotrufe genauso betroffen.

Diese Anwendbarkeit wird auch durch eine neue Begrifflichkeit dokumentiert. Die Norm nutzt den Begriff Alarmempfangsstelle (AES) und setzt diesen mit Notruf- und Serviceleitstellen (NSL) gleich. Die Brisanz dieser neuen Norm ergibt sich zum einen aus diesem umfassenden Anwendungsbereich, der so gut wie alle Leitstellen, Sicherheitszentralen, Service-, Empfangs- und Bereitschaftsstellen einschließt.

Also läuft alles darauf hinaus, daß diese Norm auch für "Hilferufanlagen" aus dem Aufzugsbereich angewendet wird.

 

aufzug_bedienung

 

Egal wie sinnvoll die Anwendung der EN 50518 auf alle Aufzugsnotrufsysteme ist ... und wie diese Norm letztendlich angewendet wird ... wir sind in der Lage den entsprechenden Service für unsere Kunden anzubieten.

 

Was bedeutet die EN 50518 für Betreiber von Aufzugsanlagen ?

Über die EN 50518 soll bis Ende 2010 entschieden werden. Die EN 50518 ist aktuell nicht in Kraft, sondern befindet sich im Entwurf. Ursprünglich richtet sich diese Norm an Melde- und Überwachungsanlagen, die Einbrüche und Überfälle melden. Die Ausrichtung bezieht sich auf eine erhöhte Sensibilität bezügl. krimineller und / oder terroristischer Übergriffen ... hier sollen also die Bedingungen strenger ausgerichtet werden.

Vereinfachend und etwas überraschend soll sich diese Bestimmung auch auf Notrufleitsysteme für Aufzüge beziehen. Obschon hier in der Regel keine Personenüberwachung oder Einbruchssicherung relevant ist und die betroffenen Service-Leister wohl nicht durch 20 cm dicke Wände, abgeschlossene Luftschleusen und doppelte Verpanzerung geschützt werden müssten.